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Als '''Einzugsbereich''' oder '''Einzugsgebiet''' wird ein bezeichnet, der einen ellen Einflussbereich eines meist zentralen Objektes, einer Einrichtung oder einer Struktur darstellt. Dies erfordert geeignete Verbindungswege und deren natürliche Voraussetzungen. Als Beispiele seien genannt das Einzugsgebiet einer , einer oder eines s.
Der wird hauptsächlich in der , , und in verwandten Fachdisziplinen sowie in der verwendet.
Das Einzugsgebiet einer Stadt und ihrer öffentlichen Einrichtungen wurde von in seiner (1930er) auch als ''Ergänzungsgebiet'' bezeichnet. Im Ergänzungsgebiet wohnen die Nachfrager der (insbesondere ), die in dem zentralen Ort angeboten werden. Die Nachfrager im Ergänzungsgebiet sind in ihrem Kundenverhalten auf den zentralen Ort hin orientiert bzw. werden von ihm versorgt. Streng genommen versteht man in dieser Theorie unter einem ''zentralen Ort'' jedwede Form von Angebotsstandort, in der Praxis wird hierunter allerdings meist eine verstanden. Dies gilt insbesondere für das in der . Weitere Namen solcher Gebiete von Siedlungen in ihrer funktionalen Vielfalt sind ''Verflechtungsbereich'', ''Marktgebiet'' und (auf die bezogen) ''Versorgungsgebiet''. Vereinzelt haben oder hatten Institutionen wie niedergelassene Ärzte, Apotheken oder Rauchfangkehrer und andere Infrastruktur von öffentlichem Interesse auch einen rechtlich garantierten .
In einem ähnlichen Sinne sind die Einzugsbereiche von beispielsweise Schulen und von Unternehmen (insbesondere sbetriebe und andere Anbieter haushaltsorientierter Dienstleistungen) zu verstehen, doch kann ihr geografischer Zusammenhang stärker gelockert sein. Denn Ausbildungs- oder Produktionsbetriebe haben zwar meist ihren regionalen Markt, sprechen jedoch auch weiter entfernte Kunden an. Die Planung der Einzugsbereiche von Schulen ergibt die , in denen Pflicht zum Besuch einer gewissen öffentlichen Schule besteht. Je spezieller eine Schule oder eine Firma ausgerichtet ist, desto größer ist im Regelfall ihr Einzugsbereich. Ähnliches gilt für , kulturelle Angebote (Theater, Museen usw.), aber auch -Einrichtungen (Vergnügungsparks, Tourismusregionen usw.).
Einzugsgebiete sind Konstrukte; sie unterliegen großen räumlich-zeitlichen Variationen und können nur anhand von theoretischen Überlegungen exakt abgegrenzt und segmentiert werden (z. B. mit dem ),<ref name="Heinritz/Klein/Popp 2003"></ref> oder aber regulierenden politischen Eingriffen (Grenzziehungen) absichtlich hergestellt.
Die solcher - und Interessensgebiete obliegt im öffentlichen Bereich ? etwa für Schulen, Ämter und Apotheken ? der Raumordnung. In der ist die Planung Sache der und der .
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